Leistungen im Medizinrecht

Das Medizinrecht umfasst alle Rechtsbereiche mit einem Bezug zur Gesundheit von Menschen oder Tieren.

  • zivil- und strafrechtliche Haftung von Arzt/Zahnarzt/Tierarzt, insbesondere bei Behandlungsfehlern und der Verwendung von Arzneimitteln

  • Versicherungs- und sozialversicherungsrechtliche Fragen, (Vertragsabschluss, -änderung und Beendigung der Kranken-, Unfall-, Renten- oder Pflegeversicherung)

  • Leistungen der Kranken-, Krankentagegeld-, Unfall-, Renten- oder Pflegeversicherung im Krankheitsfall, Anzeigepflichtverletzungen/Obliegenheiten

  • Vergütung der Ärzte, Krankenhäuser, Physiotherapeuten und sonstigen Leistungserbringern (GOÄ/GOZ, EBM, Wahlleistungsvereinbarung)

  • Schwerbehinderung, Rehabilitation, sozialrechtliche Folgeansprüche bei Krankheit und Pflege

  • vertragsärztliche Versorgung

  • Vertrieb von und Haftung für Arzneimittel und Medizinprodukte

  • Verträge mit Heimen und Pflegediensten, Haftung bei Pflegefehlern

  • vertragsrechtliche Fragen und Vertragsgestaltung, straf- und wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit im Gesundheitsbereich

  • Prüfung und Erstellung von Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

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